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Fluchtwegtüren haben zwei wichtige Anforderungen zu erfüllen: Einerseits müssen sie in Notfällen ungehindert begehbar sein. Andererseits soll im Normalfall ein unerlaubtes Öffnen von innen verhindert werden (Einlass unberechtigrer Personen, Warendiebstahl, etc.).
Da ein Notschlüsselkasten als Lösung nicht mehr verwendet werden darf, nimmt die Fluchtwegsicherung einen immer höheren Stellenwert ein.
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